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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Schalten der Straßenbeleuchtung

    1. Ein- und Ausschalten

    Das Ein- und Ausschalten in der Außenbeleuchtung erfolgt in einer bestimmten Phase der Dämmerung. Diese Dämmerungsphase ist gekennzeichnet durch die relativ rasche Änderung der natürlichen Helligkeit. Das Schalten der Beleuchtung erfolgt zumeist während dieser Zeit, wenn der Sonnenhöhenwinkel einen Wert kleiner als Null Grad angenommen hat, das heißt wenn sich die Sonne hinter dem Horizont befindet und nur noch diffuse Lichtverhältnisse herrschen. Die DIN 13201 gibt dazu nähere Angaben. Das vorgeschriebene Beleuchtungsniveau soll auch in der Dämmerungsphase nicht unterschritten werden. Beim Einsatz von Entladungslampen ist bezüglich des Schaltzeitpunktes die teilweise recht lange Anlaufphase (mehrere Minuten) zu berücksichtigen. LED-Beleuchtung hat den Vorteil, dass unmittelbar nach dem Einschalten die volle Leuchtkraft zur Verfügung steht.

    Das Ein- und Ausschalten kann auf unterschiedliche Arten gesteuert werden:

    Das manuelle Schalten wird heutzutage nur noch selten und bei kleinen Anlagen durchgeführt. Wird ausschließlich aufgrund subjektiven Empfindens geschaltet, ist davon auszugehen, daß die Beleuchtung entweder zu früh oder zu spät geschaltet wird. Das subjektive Helligkeitsempfinden des Menschen ist kein „gutes" Kriterium für wirtschaftliches und sicherheitsrelevantes Schalten.

     

     

    Zeitschaltuhren oder Dämmerungsschalter können einzelne Leuchten, Leuchtengruppen oder die gesamte Beleuchtungsanlage schalten. Um wirtschaftlich und normgerecht zu beleuchten, ist eine optimale Einstellung auf die örtlichen Gegebenheiten unabdingbar. Bei Dämmerungsschaltern liegt die Schaltschwelle bei normaler Bebauung für die horizontale Beleuchtungsstärke in der Regel auf der Straße bei 35 Ix zum Einschalten und bei 25 Ix zum Ausschalten (Kann in jeder Kommune abweichen, je nach Bebauung und Straßenverhältnisse).

     

     

     

    2. Steuerung

    Zeitschaltuhren sollten in Verbindung mit den Dämmerungsschaltern eingesetzt werden, um vorzeitiges Schalten wegen Defektes oder kurzzeitiger schlechter Witterung zu vermeiden. Darüber hinaus übernimmt die Zeitschaltuhr das Stellen der Beleuchtungsanlage in den Nachtstunden, wenn aufgrund niedrigeren Verkehrsaufkommens die Beleuchtung reduziert werden kann. Richtig eingestellte Dämmerungsschalter in Verbindung mit Zeitschaltuhren stellen die aus wirtschaftlicher Sicht optimale Schaltmöglichkeit dar. Schaltuhren ohne Dämmerungsschalter für die Straßenbeleuchtung werden nach einem Schaltkalender eingestellt. Bei extremen Witterungsbedingungen in der Dämmerungsphase schalten diese Uhren meist zu spät ein. Die eingestellten, jahreszeitabhängigen Schaltzeiten sind jeweils nur für einen geographischen Ort gültig. Die Nord-Süd-Position des Ortes bewirkt eine jahreszeitabhängige, die Ost-West-Position bewirkt eine tageszeitabhängige Verschiebung der Schaltzeiten. Der Unterschied in der Nord-Süd-Position zeigt sich in einer längeren Hellphase im Sommer und einer kürzeren im Winter. Die Ost-West-Verschiebung bewirkt eine generelle Verschiebung der Schaltzeiten von vier Minuten pro Längengrad.

    Für Deutschland hat das folgende Auswirkungen:

    • Im Hochsommer ist in Flensburg die Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung um 45 Min. niedriger als in Garmisch-Partenkirchen.
    • Im Winter kehren sich die oben genannten Verhältnisse um.
    • In Aachen schalten die Straßenleuchten generell um 36 Min. später als in Görlitz.

    Idealerweise wird die Beleuchtung über ein eigenes Netz versorgt. Dadurch kann von zentraler Stelle die gesamte Beleuchtung mittels der zuvor genannten Geräte geschaltet werden. Die Beleuchtungskabel sollten zur Reduzierung in den Nachtstunden eine Steuerleitung beinhalten. Oftmals wird die Straßenbeleuchtung aus dem normalen Niederspannungsnetz versorgt. In diesem Fall muß in jeder Leuchte ein Gerät vorhanden sein, welches das Schalten und Steuern durchführt. Unter den Fernwirkanlagen hat die Tonfrequenz-Rundsteuerung (TF-Steuerung) große Bedeutung erlangt. Sie arbeitet ohne ein besonderes Steuerleitungsnetz mit Tonfrequenzimpulsen, die dem Starkstromnetz überlagert werden. Die Impulse breiten sich über die Niederspannungstransformatoren und über das ganze Verteilnetz aus. Dabei veranlassen sie die an jeder beliebigen Stelle des Netzes anschließbaren Rundsteuerempfänger zum Schalten der angeschlossenen Verbraucher. Die Steuerfrequenzen liegen im allgemeinen im Bereich von 110 Hz bis 1.600 Hz. Die Frequenzen sind in der Bundesrepublik nicht einheitlich, sondern werden vom jeweiligen EVU festgelegt. Heutzutage werden auch immer häufiger Funk-Rundsteuergeräte eingesetzt. Hierbei geschieht das Senden und Empfangen drahtlos via Antenne.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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