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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Energieeffizienz-Kennzeichnung

    Seit dem 1. September 2013 gelten für Leuchten und elektrische Lampen neue Energieverbrauchskennzeichnungen. Leuchten und Lampen dürfen seit 1. März 2014 nur noch mit dem neuen EU-Energielabel verkauft werden. Das schreibt die Verordnung 874/2012 der EU-Kommission vor.

     

    Wesentliche Inhalte der Verordnung sind:

    - Gestaltung und Inhalt des Etiketts für Lampen und Leuchten, also wie muss das Label aussehen und was muss es enthalten

    - Inhalt des Datenblatts für Lampen

    - Inhalt der technischen Unterlagen für Lampen und Leuchten

    - Anforderungen in Bezug auf die Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbeanzeigen und in technischem Werbematerial für elektrische Lampen und Leuchten

    - erforderliche Angaben in den Fällen, in denen der Endverbraucher Lampen und Leuchten nicht unbedingt begutachten kann (z. B. beim Fernabsatz)

     

    Dies gilt sowohl für Hersteller als auch für den handel.

    Von den neuen Vorgaben sind Elektromärkte, Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte ebenso betroffen wie Online-Händler.

    Das EU-Energielabel kann zukünftig vom Lieferanten in Papierform in der Verpackung, aber auch in digitaler Form dem Händler bereitgestellt werden. Die Hersteller können auf Wunsch des Handels das Energielabel auch zum Download bereit stellen.


    Werden Leuchten in der Werbung angeboten, so ergeben sich für den Händler neue Verpflichtungen: Wird ein Preis oder ein Energieverbrauch für eine Leuchte benannt, so müssen dadurch ebenfalls alle Angaben des dazugehören Energielabels in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des Labels, aber auch in Textform geschehen. Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen ab dem 1. März 2014 nicht mehr an Kunden abgegeben werden.

     

    Informationen für den Handel: http://www.bvt-ev.de/bvt_cm/aktuelles/news/2013_04_10_PM_EU-Label_Leuchten.php ,

     

    Informationen für die Hersteller vom Zentralverband Elektrotechnik-und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI): http://www.newenergylabel.com/de/discover_the_label

     

    Lighting Europe - the Voice of the Lighting Industry stellt auf dessen Webseiten einen Leitfaden zur Anwendung der Verordnung zur Verfügung. mehr...


    Der Verordnungstext der EU für Hersteller und Handel ist auf den Webseiten der EU Kommision via http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:258:0001:0020:DE:PDF einzusehen bzw. herunterzuladen.

     

     

    Angaben zum Label:
     

    I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;

    II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Lampenmodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder mit dem gleichen Lieferantennamen unterscheidet;

    III. Energieeffizienzklasse gemäß Verordnung; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse der Lampe angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;

    IV. gewichteter Energieverbrauch (EC) in kWh/1 000 Stunden, gemäß Anhang VII der Verordnung 874/2012 berechnet und auf die nächste Ganzzahl aufgerundet.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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