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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Kommunale Beleuchtungspflicht

    In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter. Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann.

    Um die eigene Entscheidung dazu besser abwägen zu können, haben wir die Stellungnahme eines kommunalen Versicherungsträgers aus Rheinland-Pfalz nachfolgend zitiert. Der Text dient nicht als Rechtsberatung von unserer Seite sondern rein als Entscheidungshilfe. Natürlich muss jede Kommune eine Abschaltung in ihrem speziellen Fall prüfen und sich ggfs. eine Rechtsberatung einholen:

    In der letzten Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen im Hinblick auf den Versicherungsschutz im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden.

    Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Straßen- und Wegebeleuchtung können wir folgendes ausführen:

    Fast alle Länderrechte kennen nur die mit dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen zusammenhängenden Aufgaben im Allgemeinen und die Reinigungspflicht mit Winterdienst im Besonderen, nicht aber die Beleuchtung, siehe § 17 LStrG RLP.

    Wie bei jeder Frage, die sich mit Verkehrssicherungspflichten auf Straßen befasst, ist zunächst stets zwischen den Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Fahr- und denjenigen gegenüber dem Fußgängerverkehr zu unterscheiden.

    Grundsätzlich muss jeder Kraftfahrer selbst für eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage seines Fahrzeugs sorgen und seine Fahrweise den gegebenen Sichtverhältnissen anpassen. Es kann insoweit nach der Rechtsprechung nicht verlangt werden, dass auf allen Straßen auch nachts für die gleichen Sichtverhältnisse gesorgt wird wie tagsüber. Insofern bestehen keine allgemeinen Regeln für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung.

    Das Maß der Beleuchtung ist vielmehr abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der Straße für den Verkehr. So bestehen Beleuchtungspflichten immer dann, wenn besondere Gefahrenquellen geschaffen wurden, die auch mit ordnungsgemäßen Scheinwerfern oder angepasster Fahrweise nicht bzw. nicht ohne weiteres erkannt werden können (z.B. zur Verkehrsberuhigung aufgestellte Pflanzkübel oder in die Straße hineinragende Baustellen).

    Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht auch Fußgängern gegenüber nur ausnahmsweise. Ob und inwieweit eine Beleuchtung im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und Verhältnissen, letztlich aber auch danach, welche Erwartungen man nach der Verkehrsanschauung insoweit stellen kann.

    Grundsätzlich muss jeder Fußgänger, wenn er nicht über eine Taschenlampe verfügt, sich sehr vorsichtig und notfalls tastend bewegen, um bei Dunkelheit ein Stürzen zu vermeiden. Dies gilt erst recht für Hindernisse, mit deren Vorhandensein stets gerechnet werden muss. Nur dort, wo mit erheblichem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, sind gefährliche und überraschende Stolperfallen (etwa durch Baustellen auf belebten Gehwegen) zu beleuchten.

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Frage, ob und wo im konkreten Fall eine Beleuchtung erforderlich ist, nicht beantworten können. Diese Frage kann und muss von der
    Gemeinde selbst bewertet und beantwortet werden. Dabei empfehlen wir Ihnen die Bewertungsgrundlage stets zu dokumentieren.

    Eine aktuelle Rechtbetrachung zur Beleuchtungspflicht von Kommunen finden sie auch >>hier<<

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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