euflagge 150Mit Inkraftreten der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG stellt die EU klar, dass zur Minimierung schädlicher Umweltbelastungen nicht nur energiebetriebene Produkte (frühere Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG), sondern generell energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy related Products) betrachtet werden müssen.

Damit wird ein Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte geschaffen. Die neue Richtlinie trat am 20. November 2009 in Kraft. Sie löst mit diesem Datum die Richtlinie 2005/32/EG für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte ab.

Hauptziel der neuen Richtlinie ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen in Bezug auf Ressourcenschonung und Klimaschutz zu verringern. Da die Ökodesign-Richtlinie keine konkreten Verpflichtungen enthält , mussten von der EU Durchführungsrichtlinien auf den Weg gebracht werden, die genaue Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Beleuchtungsprodukte machen. Nach einem längeren Prozess, in dem Studien und Untersuchungen eine energetische Bewertung der Straßenbeleuchtung versuchten, mündete dies in der Umsetzungsrichtlinie für die Beleuchtung im "tertiären Bereich" und wurde am 18.März 2009 als EU-Verordnung 245/2009 veröffentlicht. Diese trat entgültig am 23.April 2009 verbindlich für alle EU-Mitgliedsländer in Kraft.

Der Tertiäre Bereich beschreibt im Wesentlichen den professionellen Beleuchtungsbereich, wie Straßenbeleuchtung, Bürobeleuchtung und Industriebeleuchtung.

Gleichzeitig trat auch die Verordnung 244/2009 in Kraft, die den Umgang mit Beleuchtung im häuslichen Bereich regelt. Uns allen ist das Glühlampenverbot aus letzterer Verordnung sicherlich in Erinnerung geblieben.