Blendung aufgrund zu hoher Leuchtdichten (Helligkeiten) und/oder durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Blickfeld beeinträchtigt das Wohlbefinden und das Sicherheitsgefühl. Sie kann die Sehleistung vermindern. Blendung ist daher grundsätzlich zu begrenzen. In Anlagen für Fußgängerverkehr sind die Lichtstärken l der Leuchten in allen C-Ebenen abhängig von den Ausstrahlungswinkeln Y und der Lichtpunkthöhe h gemäß unten stehender Tabelle zu begrenzen.